[ Erste Wassermühle in Oberstedten ] >> Eine „herrschaftliche Mühle zu Oberstedten im Gericht daselbsten an der Kirche gelegen“ wird 1492 in Papieren erwähnt, die eine Übertragung der Mühle von Graf Philipp von Hanau an Henchin von Mollern regeln. Diese „Mühle im Gericht“ stand neben der Kirche (Kirchstraße 21) und war eine sogenannte Bannmühle. Die Bauern aus Nieder- und Oberstedten durften ihre Ernte nur in dieser Mühle mahlen lassen. Die Mühle wurde im „Erbleihverhältnis“ von der landgräflichen Regierung an den Erbleihmüller vergeben, der dafür strenge Regeln einhalten und eine festgelegte Pacht in Form von Geld und Naturalien abgeben musste. Die Mühle wechselte in den folgenden Jahrhunderten mehrfach den Besitzer. Im Jahr 1871 beendete der damalige Besitzer Georg Kofler das Erbleihverhältnis durch Zahlung einer hohen Ablösesumme für die Mühle und das dazugehörige Ackerland. Ein Nachfahre, Friedrich Kofler, erlitt 1925 bei Arbeiten in der Mühle einen so schweren Unfall, dass er den Mühlenbetrieb noch im selben Jahr einstellte.
Das Foto zeigt die Gebäude in der Kirchstraße 22, der früheren „Mühle im Gericht“, wo die erste nachweisbare Oberstedter Mühle stand.
Geschichten von den 12 Mühlen und einigen Müllern in Oberstedten gibt es hier >> Oberstedter Mühlenwanderung
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